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Grundversorgermitteilung für Bretten und Ortsteile

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gem. § 36 Abs. 2 EnWG zum 01.07.2021 verpflichtet, für ihre Netze die Grundversorger Strom und Gas im Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre festzustellen, der zuständigen Behörde mitzuteilen und im Internet zu veröffentlichen. Grundversorgermitteilung 2021
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Rollierende Abrechnung

Wir haben ab 01.07.2020 auf rollierende Abrechnung im Fremdnetz (also die Ortsteile Brettens, in denen wir nicht Netzbetreiber Strom/Gas sind) umgestellt.
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