Monatsarchive Januar 2024

Erläuterungen zur Jahresabrechnung 2023

Die Jahresabrechnungen werden ab dem 29.01.2024 zugestellt. Diese sind durch die Ausweisung der Entlastungen aus der gesetzlichen Strom-/ Gas- und Wärmepreisbremse sehr umfangreich. Betragsermittlung: Je nach Tarif ergaben sich z.T. verschiedene, unterjährige Arbeitspreise. Lag der Arbeitspreis unter dem vom Gesetzgeber festgelegten Grenzpreis, erfolgte keine Entlastung. Strom: Ab 01. März 2023 kostete die Kilowattstunde Strom für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen maximal 40 Ct/kWh. Dieser Preis galt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauches; für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis berechnet. Eine Änderung der Prognose z. B. durch den Einbau einer Wärmepumpe war unterjährig möglich. Gas: Ab 01. März
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Stromzählerwechsel 2024

Die Mitarbeiter der Stadtwerke Bretten sind unterwegs, um den Austausch von Stromzählern vorzunehmen. Stromzähler unterliegen dem deutschen Eichgesetz. Daher müssen sie turnusmäßig gewechselt werden. Gewechselt werden ausschließlich Stromzähler der Stadtwerke Bretten. Dem Verbraucher entstehen durch den Zählerwechsel keine Kosten. Die Stadtwerke Bretten bitten darum, den Bereich des Zählers zugänglich zu halten, so dass der Zählerwechsel mühelos und schnell erfolgen kann. Der Austausch wird von Mitarbeitern der Stadtwerke Bretten und der beauftragten Firma FKD GmbH vorgenommen. Die Monteure tragen einen Dienstausweis bei sich, mit dem sie sich Kunden gegenüber ausweisen und legitimieren können. Bei Fragen zum Zählerwechsel erreichen Sie das Kundencenter
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