In Bretten parken Sie ganz entspannt

An fünf Standorten mit mehr als 550 Parkplätzen finden Sie jederzeit ausreichend preisgünstigen Parkraum für Ihr Auto. So genießen Sie stressfreies Shopping in der Innenstadt ohne lange Parkplatzsuche. Und die erste Stunde steht Ihr Fahrzeug dort kostenlos (Ausnahme Weißhofer Straße).

Sie suchen einen Dauerparkplatz? Nicht nur Anwohner im Innenstadtbereich sondern auch alle Pendler, die in Bretten arbeiten, können einen kostengünstigen Dauerparkplatz in einem unserer Parkhäuser anmieten.

Der Parkplatz Sporgasse, die Parkanlage Weißhofer Straße, die Parkhäuser Löwenhof und Engelsberg sowie die Tiefgarage Pfluggasse in der Innenstadt von Bretten entsprechen modernsten Sicherheitsstandards und werden rund um die Uhr mit Kameras überwacht. Zudem stehen ausreichend Frauenparkplätze sowie Parkplätze für Behinderte zur Verfügung. Ein modernes Parkleitsystem hilft Ihnen zusätzlich, schnell einen Parkplatz zu finden.

Sie haben Fragen zu unseren Parkmöglichkeiten? Unsere Mitarbeiter sind unter unserer Service-Hotline 07252 913-133 (Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr) gerne für Sie da! Unseren Parkraum-Notdienst erreichen Sie unter 07252 913-280 rund um die Uhr.

Service-Hotline

Tel.: 07252 913-133

Ansprechpartner Dauerparker

Frau Zwecker
Tel.: 07252 913-152
Fax: 07252 913-170

Notdienst Parkraum

Tel.: 07252 913-280

Unsere Parkmöglichkeiten für Sie

Parkhaus Sporgasse - Parken mit Kennzeichenerfassung

Öffnungszeiten

24/7 geöffnet

So funktioniert das Parken:
Einfahren → Ihr Kennzeichen wird automatisch erfasst.
Parken → Einfach einen freien Stellplatz wählen.
Bezahlen → Vor der Ausfahrt am Automaten oder online bezahlen.
Ausfahren → Das System erkennt Ihr Kennzeichen.

Tarife:

  • Erste 60 Minuten: kostenfrei
  • Jede weitere angefangene Stunde: 1,00 € (07.00 – 19.00 Uhr)
  • Nachtarif ab 19.00 Uhr: 1,50 € (wird zum Tagesparken dazu addiert, wenn die Tiefgarage nicht vor 19.00 Uhr verlassen wird)
  • Tageshöchstsatz: 6,00 € (Ausfahrt bis 19 Uhr, 7,00 € (bei Ausfahrt nach 19 Uhr)
  • Dauertickets verfügbar

Zahlungsarten:

Wichtig: Bitte vor der Ausfahrt bezahlen, spätestens aber innerhalb von 48 h nach der Ausfahrt online.

Vertragsstrafe: Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 € fällig

Online bezahlen hier unter:

bezahlen Parkhaus Sporgasse

Maximale Fahrzeughöhe: 2 m
Parken nur innerhalb markierter Flächen
Kein Parken auf Behinderten-, Frauen- oder E-Ladeplätzen sowie auf gekennzeichneten Flächen für Dauerparker ohne Berechtigung
Verlassen des Fahrzeugs erforderlich – kein Aufenthalt im Fahrzeug erlaubt
Fahrzeuge ohne gültige Zahlung können kostenpflichtig abgeschleppt werden

E-Ladestationen: 8 Stück vorhanden
Behindertenparkplätze: vorhanden

Service-Hotline: 07252/913-280

Kennzeichenerkennung – was passiert mit Ihren Daten?
Ihr Kennzeichen wird nur für die Abrechnung des Parkvorgangs gespeichert.
Keine Weitergabe an Dritte (außer zur Durchsetzung offener Forderungen).
Detaillierte Datenschutzbestimmungen: www.stadtwerke-bretten.de/datenschutz

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Tiefgarage Sporgasse, betrieben durch die Stadtwerke Bretten GmbH. Mit der Einfahrt in die Tiefgarage kommt ein Mietvertrag über einen Stellplatz zwischen dem Nutzer und dem Betreiber zustande. Die Nutzung der Tiefgarage erfolgt ausschließlich zu den hier festgelegten Bedingungen.

2. Vertragsabschluss Der Mietvertrag kommt automatisch durch die Einfahrt des Fahrzeugs in die Tiefgarage zustande. Die Kennzeichenerfassung erfolgt digital ohne Schranken. Mit Nutzung eines Stellplatzes akzeptiert der Kunde die hier aufgeführten AGB sowie die geltenden Parkgebühren.

3. Parkgebühren und Zahlungsmodalitäten (1) Die aktuellen Parkgebühren sind den ausgehängten Tarifen zu entnehmen. Die erste Stunde ist kostenlos, danach gelten die ausgeschriebenen Tarife. (2) Die Zahlung muss vor der Ausfahrt erfolgen, entweder am Kassenautomaten (bar, EC-/Kreditkarte) oder online per QR-Code. (3) Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung wird eine Vertragsstrafe erhoben.

4. Parkregeln (1) Das Parken ist nur innerhalb der markierten Stellplätze gestattet. (2) Reservierte Stellplätze (z. B. Behindertenparkplätze, E-Ladeplätze, Parkplätze für Dauerparker) dürfen nur von berechtigten Nutzern belegt werden. (3) Die maximale Fahrzeughöhe beträgt 2 m. (4) Das Abstellen von Anhängern, defekten Fahrzeugen oder Fahrzeugen ohne Kennzeichen ist untersagt.

5. Haftung und Sicherheit (1) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust am Fahrzeug oder am Eigentum des Nutzers, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers zurückzuführen. (2) Der Betreiber haftet nicht für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Vandalismus). (3) Nutzer sind verpflichtet, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zu hinterlassen.

6. Datenschutz und Kennzeichenerfassung (1) Die Erfassung der Kennzeichen erfolgt zur Abrechnung des Parkvorgangs und zur Kontrolle der Zahlung. (2) Die Daten werden nach Beendigung des Parkvorgangs gelöscht, es sei denn, sie sind zur Durchsetzung offener Forderungen erforderlich. (3) Detaillierte Datenschutzbestimmungen sind auf www.stadtwerke-bretten.de/datenschutz abrufbar.

7. Vertragsstrafen und Abschleppmaßnahmen (1) Bei unberechtigtem Parken oder Nichtzahlung der Parkgebühr wird eine Vertragsstrafe erhoben. (2) Fahrzeuge, die gegen die Parkordnung verstoßen, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. (3) Kosten für Abschleppmaßnahmen und etwaige Verwaltungsgebühren werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

8. Sonstige Bestimmungen (1) Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Hausrecht auszuüben und Personen oder Fahrzeuge aus dem Parkhaus zu verweisen. (2) Beschwerden oder Anfragen können an die Stadtwerke Bretten GmbH unter 07252/913-280 oder parkraum@stadtwerke-bretten.de gerichtet werden.

Mit der Einfahrt in das Parkhaus akzeptieren Sie die vorstehenden AGB.

Einfahrt Parkhaus Löwenhof in Bretten

Parkhaus Löwenhof – Am Seedamm 8

Öffnungszeiten (gültig ab 22. Januar 2016)

7:00 – 2:00 Uhr

Kosten Kurzparken (gültig ab 22. Januar 2016):

7:00 – 19:00 Uhr: erste Stunde kostenlos, danach je angefangene Stunde 1,00 €.

Nachttarif ab 19:00 Uhr: pauschal 1,50 €
Dieser Betrag wird zu dem Tagesparken addiert, wenn das Parkhaus vor 19:00 Uhr nicht verlassen wird.

Tagesparken:
Bei Ausfahrt bis 19:00 Uhr: 6.00 €
Bei Ausfahrt nach 19:00 Uhr 7,50 €

Kosten Dauerparken (gültig ab 01. Januar 2025):

Tarifgruppe: Montag – Sonntag, 0:00 – 23:59 Uhr: 75,00 €

Die Erstausgabe der Dauerparkkarte ist kostenfrei. Bei Kartenverlust erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 30,00 € eine Ersatzkarte.

Einfahrt Tiefgarage in der Pfluggasse in Bretten

Tiefgarage Pfluggasse – Pfluggasse 3

Zufahrt Sporgasse

ab Mittwoch, den 19.11.2025 wird die Zufahrt von der Sporgasse zur Tiefgarage nicht mehr möglich sein,

da die Kreuzung Weißhofer Straße/Pfluggasse für ca. 3 Wochen voll gesperrt ist.

Eine Zufahrt ist nur von der Friedrichstraße aus möglich.

Öffnungszeiten (gültig ab 22. Januar 2016)

7:00 – 2:00 Uhr

Kosten Kurzparken (gültig ab 22. Januar 2016):

7:00 – 19:00 Uhr: erste Stunde kostenlos, danach je angefangene Stunde 1,00 €.

Nachttarif ab 19:00 Uhr: pauschal 1,50 €
Dieser Betrag wird zu dem Tagesparken addiert, wenn das Parkhaus vor 19:00 Uhr nicht verlassen wird.

Tagesparken:
Bei Ausfahrt bis 19:00 Uhr: 6.00 €
Bei Ausfahrt nach 19:00 Uhr 7,50 €

Kosten Dauerparken (gültig ab 01. Januar 2025):

Tarifgruppe: Montag – Sonntag, 0:00 – 23:59 Uhr: 75,00 €

Die Erstausgabe der Dauerparkkarte ist kostenfrei. Bei Kartenverlust erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 30,00 € eine Ersatzkarte.

Einfahrt Parkhaus Engelsberg in Bretten

Parkhaus Engelsberg – Am Engelsberg

Öffnungszeiten (gültig ab 22. Januar 2016)

7:00 – 2:00 Uhr

Kosten Kurzparken (gültig ab 22. Januar 2016):

7:00 – 19:00 Uhr: erste Stunde kostenlos, danach je angefangene Stunde 1,00 €.

Nachttarif ab 19:00 Uhr: pauschal 1,50 €
Dieser Betrag wird zu dem Tagesparken addiert, wenn das Parkhaus vor 19:00 Uhr nicht verlassen wird.

Tagesparken:
Bei Ausfahrt bis 19:00 Uhr: 6.00 €
Bei Ausfahrt nach 19:00 Uhr 7,50 €

Kosten Dauerparken (gültig ab 01. Januar 2025):

Tarifgruppe: Montag – Sonntag, 0:00 – 23:59 Uhr: 75,00 €

Die Erstausgabe der Dauerparkkarte ist kostenfrei. Bei Kartenverlust erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 30,00 € eine Ersatzkarte.

Einfahrt Parkanlage in der Weisshofer Strasse in Bretten

Parkanlage Weißhofer Straße – Weißhofer Straße / Hohkreuzstraße

Öffnungszeiten (gültig ab 22. Januar 2016)

Montag – Sonntag, durchgängig in Betrieb

Kosten Kurzparken (gültig ab 25. Oktober 2016):

7:00 – 19:00 Uhr: je angefangene Stunde 1,00 €

Nachttarif 19:00 – 7:00 Uhr: pauschal 1,00 €

Kosten Dauerparken (gültig ab 01. Januar 2025):

Tarifgruppe: Montag – Sonntag, 0:00 – 23:59 Uhr: 60,00 €

Die Erstausgabe der Dauerparkkarte ist kostenfrei. Bei Kartenverlust erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 30,00 € eine Ersatzkarte.