Unser Stromnetz

Die Stadtwerke Bretten sind Grundversorger im Netzgebiet der Großen Kreisstadt Bretten jedoch ohne die nördlichen Stadtteile Neibsheim, Büchig, Bauerbach und Dürrenbüchig sowie Sprantal.

Netzentgelte Strom

Die Stadtwerke Bretten GmbH stellen Ihnen hier die Netzentgelte STROM als PDF zum Download bereit.

bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung

Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 3 Strom NZV ergeben sich bei Abnahmestellen mit Standartlastprofil- (SLP) und temperaturabhänigen (TLP) Netznutzungsverträgen aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge zu einer Nachverrechnung an den Lieferanten. Die Skalierung der Lastprofile wird von der Stadtwerke Bretten GmbH in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Mehr-/Mindermengenpreise nach dem VDEW-Verfahren.

AnwendungszeitraumMehr-/Mindermengenpreis
vonbisnetto ct/kWhbrutto ct/kWh
06 WT in 08/1205 WT in 09/12 4,915,84
06 WT in 09/1205 WT in 10/124,875,80
06 WT in 10/1205 WT in 11/124,805,71
06 WT in 12/1205 WT in /01/134,655,53
06 WT in 01/1305 WT in 02/134,605,47
06 WT in 02/1305 WT in 03/134,635,51
06 WT in 03/1305 WT in 04/134,525,38

Mit diesen Preisen ist lediglich die Bereitstellung der „mehr“ oder „minder“ gelieferten Energiemengen abgegolten, die Netznutzung entsprechend der tatsächlich bezogenen Energie für diese Mengen wird separat mit der Netznutzungsabrechnung für die jeweilige Abnahmestelle abgerechnet.

So erreichen Sie uns

Service Hotline: 07252 913-133
E-Mail: info@stadtwerke-bretten.de

Kundenzentrum
Pforzheimer Straße 80-84
75015 Bretten

Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 14:00 bis 16:00 Uhr

Telefonische Servicezeiten
Mo-Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 12:30 bis 16:00 Uhr

Musterverträge Strom

Sollte ein benötigter Vertrag fehlen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Vertragsmanagement:

Theresa Barth
t.barth@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-121
F: 07252 913-170

Netz- und Energiestrukturdaten

Gemäß § 27 und § 52 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Kennziffern über das Netz zu veröffentlichen.

Netzstrukturdaten (Stand 31.12.2022)

Einwohnerzahl: 23.877
Versorgte Fläche: 7.690.132 qm²
Geographische Fläche: 42,86 km²

Stromkreislängen:

MS - Kabel: 125.71 km
NS - Kabel: 256,70 km
NS - Fltg.:32,32 km
Installierte Trafoleistung: 57,68 MVA
Anzahl Anschlüsse MS:388 Stück
Anzahl Anschlüsse NS:5.249 Stück

Entnommene Jahresarbeit je Netz- und Umspannebene:

Mittelspannung:105.025.855 kWh
Umspannung:4.696.833 kWh
Niederspannung:55.594.218 kWh

Summe aller Einspeisungen pro Netzebene:

Hochspannung/Mittelspannung:161.082.941 kWh
Umspannung:50.553.544 kWh
Niederspannung:52.183.027 kWh
Dezentrale Einspeisungen:9.336.769 kWh

Gemäß §17 Netzzugangsverordnung Strom sind die energetischen Kennziffern über das Netz zu veröffentlichen.

Höchstlastentnahme und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene (Stand 2017):

Jahreshöchstlast:28.136 MW
Zeitpunkt:24.01.2017; 12.00-12.15 Uhr

Netzverluste (Stand 2017):

Gesamt:4.252.909 kWh

Höhe der Durchschnittverluste je Netzebene (Stand 2017):

Mittelspannung:1.288.663 kWh
Mittelspannung/Niederspannung:657.196 kWh
Niederspannung:2.091.116 kWh

Netzverluste Strom:

Gemäß §10 Netzzugangsverordnung Strom sind die energetischen Kenziffern der Verlustenergie über das Netz zu veröffentlichen. Preise für Verlustenergie:  3,86 Cent/kWh

Anschlussbedingungen

Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen. Dazu stehen Ihnen die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019  (können bei uns aus urheberrechtlichen Gründen nur eingesehen oder beim VWEW – Verlag käuflich erworben werden) sowie die NAV und Strom GVV zur Verfügung.

Grundsätzlich sind Begehren zu Netzanschlüssen über eine förmliche Anmeldung durch ein zugelassenes Elektroausführungsunternehmen zu beantragen.

  • Marktpartner / Elektrohandwerk – Antrag auf Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • Bauherreninfo für Privatkunden oder Geschäftskunden

Gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz haben wir unseren Mustervertrag für den Zugang zum Netz veröffentlicht (Musterverträge). Ein vollständiger Vertrag wird von uns individuell auf die Anschlusssituation angeboten.

Technische Dienstleistungen – Strom

Die Stadtwerke Bretten GmbH als Ihr kompetenter Versorger vor Ort bieten vielfältige Dienstleistungen im technischen Bereich Strom an:

  • Mobile Energie / Baustrom (z.B. für Baustellen, Veranstaltungen)
  • Informationen zu Geodaten (Lage der Versorgungsleitungen)
  • Zähler- u. Messdienstleistungen ( Montage u. Demontage, Sonderablesungen, Begehung und Anlagenkontrolle)

Nutzen Sie außerdem unsere Erfahrungen z.B. im Bereich der Planung, Errichtung und Betrieb Ihrer Übergabestation und Transformatorenanlage.

  • Wir projektieren Ihnen Ihre Übergabestation und Transformatorenanlage
  • Wir helfen, wenn Sie bereits eine Übergabestation und Transformatorenanlage betreiben, bei Wartung und Instandsetzung durch folgende Instrumente: Betriebsführung, Fehlerortung u. -beseitigung, Kabelprüfung, Messung und Lastgangmessungen

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns doch an oder mailen Sie uns.

Thorsten Metzger
t.metzger@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-132
F: 07252/913-170

Erzeugungsanlagen

Sie möchten sich eine sogenannte Eigenerzeugungsanlage installieren lassen und die erzeugte Elektrizität in unser Verteilnetz einspeisen?

Dann wäre zunächst die Art der Erzeugung wichtig. Dabei wird unterschieden in:

Am 01. August 2004 trat das Gesetz für den Vorrang Erneuerbare Energie (EEG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Dies soll erreicht werden durch den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen auf der Basis regenerative Energiequellen sowie die Abnahme und Vergütung von Strom aus diesen Anlagen. Insbesondere Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse werden als regenerative Energiequellen berücksichtigt.

Die Stadtwerke Bretten GmbH fördern den Anschluss dieser Anlagen an ihr Verteilnetz. Im letzten Jahr konnte der Anteil der Elektrizität aus regenerativen Energiequellen erheblich gesteigert werden (s. nachfolgende Aufstellung).

Veröffentlichung gem. § 52 Abs. 1 EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)

Gemäß § 52 Abs. 1 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemenge und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen:

Strommenge (kWh)Anteile Energie (%)Vergütung (€)
§ 6Wasserkraft15.0400,28 %1.153,57
§ 7Deponiegas, Klärgas, Grubengas
§ 8Biomasse
§ 9Geothermie
§ 10Windenergie
§ 11Solare Strahlungsenergie5.349.32999,72 %2.109.402,86
Gesamtenergie5.364.369100 %2.110.556,43
Vermiedene NNE20.552,45
Vergütung nach Abzug vermiedener NNE2.090.003,98

Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisungen innerhalb des Verteilernetzes der Stadtwerke Bretten GmbH gemäß § 4 Abs. 1, 5 und § 5 Abs. 1 EEG wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsunternehmen bescheinigt.

Das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung trat am 1.April 2002 in Kraft. Geregelt wird dadurch die Abnahme und Vergütung von „Kraft-Wärme-Kopplungsstrom“ aus Kraftwerken, die mit Stein- oder Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden.

Ziel ist die Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und die Markteinführung der Brennstoffzelle. Das alles dient der Energie-einsparung, dem Umweltschutz und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Antragstellung

Für beide Formen ist ein Antrag für den Anschluss an unser Verteilnetz zu stellen. Die folgenden Unterlagen sind dabei bitte vollständig einzureichen:

  • Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (VDEW-Vordruck)
  • Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage mit den technischen Daten der Anlage (Mustervorlage lt. VDEW-Richtlinie)
  • Lageplan, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort hervorgehen
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend)
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion und ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers zum Nachweis der Anforderungen
  • Angabe über den Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage am Übergabepunkt im Niederspannungsnetz
  • Bestätigung dass. gem. TAB 2000 4 (1) alle Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, plombierbar ausgeführt werden. Dies gilt besonders für den Teil der Anlage zwischen Ausgang des Wechselrichters und Zählerschrank

Für Anlagen mit einer Wechselrichterausgangsleistung größer 4,6 kVA benötigen wir zusätzlich:

  • die Herstellerangabe über den Eigenverbrauch des Wechselrichters aus dem Versorgungsnetz (nicht vom PV-Generator)

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden sich die Stadtwerke mit Ihnen abstimmen, um die Genehmigung zum Beginn des Baues der EEA zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass ggf. weitere Antragsunterlagen benötigt werden können.

Messstellen Strom

Mit dem Inkrafttreten des EnWG besteht für Anschlussnehmer in allen Netzebenen die Möglichkeit, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen durch einen Dritten (Messstellenbetreiber) durchzuführen (§ 21, Satz 2I EnWG).

Mit Erfüllung der in § 21b ff EnWG definierten Mindestanforderungen erhält der Messstellenbetreiber/Messdienstleister einen Anspruch auf den Einbau seiner Messeinrichtung bzw. auf Vornahme der Messung. Gleichzeitig sind sowohl der externe Dienstleister als auch die Stadtwerke Bretten GmbH verpflichtet, ihre rechtliche Beziehung vertraglich zu fixieren.

Vertragsvordrucke können Sie unter „Musterverträge Strom“ finden und an den von uns genannten Ansprechpartner übermitteln. Der Datenaustausch erfolgt im von der Bundesnetzagentur vorgegebenen WiM-Format.

Wir weisen darauf hin, dass nur dem Anschlussnehmer, i.d.R dem Objekteigentümer, die Wahl eines Messstellenbetreibers zusteht.