Unser Gasnetz

Die Stadtwerke Bretten GmbH hatten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG vom 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Gasnetzgebiet der Großen Kreisstadt Bretten.

Gemäß § 36 EnWG gelten damit die Stadtwerke Bretten in diesem Gebiet als Grundversorger für Gas. Das Netzgebiet umfasst die Kernstadt Bretten mit den Stadtteilen Diedelsheim, Gölshausen und Rinklingen. Zusätzlich wird seit 29.11.2002 auch die Kernstadt Knittlingen versorgt.

Netzentgelte Gas

Die Stadtwerke Bretten GmbH haben ihre Netzentgelte GAS zum 01.01.2014 gemäß der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Landesregulierungsbehörde nach § 17 ARegV angepasst.

So erreichen Sie uns

Service Hotline: 07252 913-133
E-Mail: info@stadtwerke-bretten.de

Kundenzentrum
Pforzheimer Straße 80-84
75015 Bretten

Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr
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Musterverträge Gas

Kontaktdatenblatt

Kontaktdatenblatt MSB

 

Bitte wenden Sie sich an unser Vertragsmanagement:

Theresa Barth
t.barth@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-121
F: 07252 913-170

Netz- und Energiestrukturdaten

Die Stadtwerke Bretten GmbH (SWB) betreiben ein umfangreiches und stark vermaschtes Gasversorgungsnetz und versorgen das gesamte Stadtgebiet Bretten sowie die Ortsteile Diedelsheim, Rinklingen und Gölshausen und Teile der Nachbarstadt Knittlingen mit Erdgas.

Zur Gasnetzkarte

In Bretten wird das Erdgas  im Gewann Salzhofen am Netzkopplungspunkt übernommen und von dort in die vermaschten Hochdruck- (1-3,5 bar) und Niederdrucknetze (0-100 mbar) verteilt.

Das vorgelagerte Netz wird am Netzkopplungspunkt betrieben von:

terranets BW GmbH
Am Wallgraben 135
70565 Stuttgart

Für die Reduzierung der Drücke sind im Stadtgebiet 11 Druckminderungsstationen installiert.

Es wird ein Brenngas der Gruppe H verwendet. Der mittlere Brennwert im Versorgungsgebiet beträgt im Jahre 2011 11,22 kWh/m³ und entspricht der Technischen Regel DVGW Arbeitsblatt  260. Die in Deutschland verteilten natürlichen Erdgase schwanken in der Gaszusammensetzung, im Brennwert und im Wobbe-Index.

Unsere Netzkarte zeigt den Netzkoppelpunkt (Einspeisung) des Gasnetzes der Stadtwerke Bretten.

Durch die Druckregelung des Gasversorgungsnetzes erfolgt eine ständige temperatur- und verbrauchabhängige Verlagerung der Volumenströme.

Aufgrund der Netztopologie können alle Kunden vom Netzkoppelpunkt aus versorgt werden. Die Gasnetzkarte Deutschland finden Sie unter: www.gasnetzkarte.de

Technische Daten, die gem. GasNZV §20 (1) 5 und GasNEV §27 (2) zu veröffentlichen sind (Stand 31.12.2022):

Länge des Gasleitungsnetzes (m. HAL):180,7 km
Hochdrucknetz (1-3,5 bar) /HAL:34,80 / 4,00 km
Mitteldrucknetz (>0,1 - 0,5 bar) / HAL:0,7 / 0,3 km
Niederdrucknetz (>= 0,1 bar) / HAL:95,3 / 45,6 km

Anzahl der Ausspeisepunkte (31.12.2017):

Hochdrucknetz:134 Stück
Mitteldrucknetz:10 Stück
Niederdrucknetz:4.361 Stück

Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten:

Die Stadtwerke Bretten GmbH führen derzeit keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsmaßnahmen oder Änderungen an ihrem Gasnetz durch. Derartige Maßnahmen befinden sich auch nicht in Planung.

Das im Versorgungsnetz der Stadtwerke Bretten GmbH eingespeiste H-Gas der 2. Gasfamilie gem. DVGW-Arbeitsblatt G 260 weist folgende Gasbeschaffenheit auf (Stand 2017) :

Abrechnungsbrennwert Ho,n: Bretten: 11,304 kWh/Nm3 –  Knittlingen: 11,304 kWh/Nm3

Relative Dichte d: 0,565 – 0,650

Wobbe-Index:
Wi,n 14,1 kWh/Nm3
Ws,n 14,8 kWh/Nm3

Methanzahl 80

Das vom Transportkunden eingespeiste Gas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen die zu o. g. Daten kompatibel ist. Es müssen die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen und des DVGW-Regelwerkes – insbesondere G 260 und G 685- vom Kunden gewährleistet werden.

Leistung:77.930 kW / 6.883 m³/h
Zeitpunkt (Tag):27.01.2022
Zeitpunkt (Stunde):8:00 Uhr
Ausgespeiste Jahresarbeit:282.281.104 kWh

Es gilt im Rahmen der Abrechnung grundsätzlich:

  • Als Stunde die volle Uhrstunde – Als Tag die Zeit von 6:00 Uhr eines Tages bis 6:00 Uhr des folgenden Tages
  • Als Abrechnungsmonat die Zeit von 6:00 Uhr des ersten Tages eines Kalendermonats bis 6:00 Uhr des ersten Tages des folgenden Kalendermonats
  • Als Abrechnungsjahr die Zeit vom 01.01., 6:00 Uhr eines Jahres bis 01.01., 6:00 Uhr des Folgejahres.

Alle Wärmemengenangaben beziehen sich auf den Brennwert Ho,n.
Alle Volumenangaben beziehen sich auf den Normzustand (0°C, 1013,25 mbar)

Anschlussbedingungen

Netzanschluss

Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen. Dazu stehen Ihnen die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bretten (TAB)  sowie die NDAV und Gas GVV zur Verfügung.

Grundsätzlich sind Begehren zu Netzanschlüssen über eine förmliche Anmeldung durch einen bei den Stadtwerken Bretten zugelassenen Installateur zu beantragen.

  • Bauherreninfo für Privatkunden oder Geschäftskunden
  • Marktpartner / Gas- und Wasserhandwerk Antrag auf Anschluss an die Gasversorgung / Inbetriebnahme

Gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz haben wir unseren Mustervertrag für den Zugang zum Netz veröffentlicht (Musterverträge). Ein vollständiger Vertrag wird von uns individuell auf die Anschlusssituation angeboten.

Technische Dienstleistungen – Gas

Die Stadtwerke Bretten GmbH als Ihr kompetenter Versorger vor Ort bieten vielfältige Dienstleistungen im technischen Bereich Gas an:

  • Informationen zu Geodaten (Lage von Versorgungsleitungen)
  • Zähler- u. Messdienstleistungen (Montage u. Demontage, Sonderablesungen, Begehung und Anlagenkontrolle)

Nutzen Sie außerdem unsere Erfahrungen im Bereich der Planung, Errichtung und Betrieb Ihrer Gas-Druck-Regler und Gas-Messanlagen (GDRMA)

  • Wir projektieren Ihre GDRMA
  • Wir übernehmen für Sie, wenn bereits eine GDRMA vorhanden ist, die Wartung und Instandsetzung

Haben Sie Fragen?

Sie erreichen unsere Service-Hotline unter tel: 07252 913-133. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Gasnetzzugang

Die Liberalisierung des Erdgasmarktes wurde mit dem Inkrafttreten  des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) 2005 und den Verordnungen zum Netzzugang (NZV) und Netzentgelten (NEV) neu geregelt. Über die Verbände erfolgte eine Einteilung der  gesamten Gasnetze Deutschlands in 19 Marktgebiete. Jeder Kunde wird dadurch einem Marktgebiet zugeordnet. Die Stadtwerke Bretten GmbH gehören mit ihrem Netz und allen daran angeschlossenen Kunden zum Marktgebiet der Gasversorgung Süddeutschland GmbH und Eni Gas & Power Deutschland S.P.A. : GVS-ENI D. ; regionale Clusterpunktbezeichnung ist Bretten.

Jeder Kunde hat danach die Möglichkeit selbst zu entscheiden, von welchem Lieferanten er sein Erdgas beziehen möchte.

Die Stadtwerke Bretten GmbH stellen sich dem Wettbewerb und gewähren jedem Lieferanten (Transportkunden) den freien Zugang zu ihrem Erdgasversorgungsnetz nach den Bedingungen des neuen EnWG und den Verträgen. Als Grundlage für die Vertragsverhandlungen gelten die AGB für den Gastransport und der Lieferantenrahmenvertrag, die unter dem Link Musterverträge zu finden sind.

Die Stadtwerke Bretten GmbH reservieren die vom jeweiligen Lieferanten angegebene höchste Stundenleistungskapazität für die gesamte Dauer des Vertrages. Das vom Transportkunden übergebene Erdgas wird von der Übernahmestelle im Verteilnetz zur entsprechenden Übergabestelle beim Netzendkunden transportiert. Bei Kunden mit Leistungsmessung erfolgt hierbei eine Messung der Stundenleistung. Dafür müssen die Messanlagen des Netzendkunden für die Fernauslesung ausgestattet sein. Die Detailfragen hierzu sind in einem individuellen Netzanschluss- bzw. Anschlussnutzungsvertrag geregelt.

Der Erdgastransport zu Netzendkunden ohne Leistungsmessung erfolgt unter Anwendung veröffentlichter allgemeingültiger Standardlastprofile entsprechend der Empfehlung des BGW.

Folgende Lastprofile kommen zur Anwendung:

Ergeben sich Mengendifferenzen am Ausspeisepunkt aufgrund unvermeidbarer, strukturell nicht planbarere oder prozessbedingter Lastschwankungen, so gelten hierfür die Regelungen des Bilanzausgleiches entsprechend der NZV.

Die Stadtwerke Bretten GmbH als Netzbetreiber ermöglichen den Netznutzern einen sicheren und zuverlässigen Energietransport und sind im Störungs- oder Unterbrechungsfall immer der direkte Ansprechpartner des Netzendkunden in ihrem Netzgebiet.

Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten.

Haben Sie Fragen zu unserem Netzmanagement?

Dann rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns.

Dirk Schaarschmidt
Netzmanagement
d.schaarschmidt@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-2724
F: 07252/913-170

Messstellen Gas

Mit dem Inkrafttreten des EnWG besteht für Anschlussnehmer in allen Netzebenen die Möglichkeit, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen durch einen Dritten (Messstellenbetreiber) durchzuführen (§ 21, Satz 2I EnWG).

Notwendig dafür ist die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch den vom Anschlussnehmer gewünschten Messstellenbetreiber.

  • Der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtung (§ 21b, Abs.2, Satz 1 EnWG)
  • Die vom gewünschten Messstellenbetreiber verwendete Messeinrichtung muss den von den Stadtwerken Bretten GmbH als Netzbetreiber einheitlich für ihr Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen und den Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität genügen (§ 21b, Abs.2, Satz 5, Nr.2 EnWG).

Mit der Erfüllung der nachstehend noch genauer definierten Mindestanforderungen erhält der Messstellenbetreiber einen Anspruch auf den Einbau seiner Messeinrichtung. Gleichzeitig sind sowohl Messstellenbetreiber als auch die Stadtwerke Bretten GmbH verpflichtet, ihre rechtliche Beziehung vertraglich zu fixieren.

Einen Vertragsvordruck können Sie unter dem Link Musterverträge herunterladen und an den von uns genannten Ansprechpartner übermitteln (s. u.)

Technischen Mindestanforderungen an dritte Messstellenbetreiber und Mindestanforderungen an Messdatenumfang und -qualität

  • TAB Gas (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz der Stadtwerke Bretten GmbH)
  • Metering Code 2006
  • DVGW Regelwerk G685, G492 und G2000
  • EWG – Richtlinien und PTB Anforderungen
  • Eichgesetz und Eichverordnung

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur dem Anschlussnehmer, i.d.R. dem Objekteigentümer, die Wahl eines Messstellenbetreibers zusteht.

Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen ändern und eine einheitliche Regelung durch den Gesetzgeber erfolgen, so stellen unsere Ausführungen lediglich eine Ergänzung dar, die nachgeordnet der erlassenen Rechtsverordnung gelten.

Zudem ist zu beachten, dass durch die noch fehlenden einheitlichen Regelungen eine ständige Überarbeitung unserer spezifischen Netzkonditionen und Voraussetzungen erfolgt.

Haben Sie Fragen zu unserem Netzmanagement?

Dann rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns.

Dirk Schaarschmidt
Netzmanagement
d.schaarschmidt@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-2724
F: 07252/913-170