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Netznutzer Gas

Die Stadtwerke Bretten GmbH hatten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG vom 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Gasnetzgebiet der Großen Kreisstadt Bretten.

Gemäß § 36 EnWG gelten damit die Stadtwerke Bretten in diesem Gebiet als Grundversorger für Gas. Das Netzgebiet umfasst die Kernstadt Bretten mit den Stadtteilen Diedelsheim, Gölshausen und Rinklingen. Zusätzlich wird seit 29.11.2002 auch die Kernstadt Knittlingen versorgt.

Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Gas der Stadtwerke Bretten GmbH erfahren Sie hier:
Die Stadtwerke Bretten GmbH bieten allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 - GeLi Gas) - Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Die Stadtwerke Bretten GmbH befinden sich in einem Projekt zur Trennung des integrierten Abrechnungssystems. Dieses Angebot gilt nur bis zum Abschluss des Projekts, voraussichtlich am 31.12.2010.