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Anschlussbedingungen / Anschlussregeln Gas

Netzanschluss

Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen. Dazu stehen Ihnen die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bretten (TAB)  sowie die NDAV und Gas GVV zur Verfügung.

Grundsätzlich sind Begehren zu Netzanschlüssen über eine förmliche Anmeldung durch einen bei den Stadtwerken Bretten zugelassenen Installateur zu beantragen.



Gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz haben wir unseren Mustervertrag für den Zugang zum Netz veröffentlicht (Musterverträge).Ein vollständiger Vertrag wird von uns individuell auf die Anschlusssituation angeboten.

05.04.2006 | © Stadtwerke Bretten 2006