Erläuterungen zur Jahresabrechnung 2023

Die Jahresabrechnungen werden ab dem 29.01.2024 zugestellt. Diese sind durch die Ausweisung der Entlastungen aus der gesetzlichen Strom-/ Gas- und Wärmepreisbremse sehr umfangreich. Betragsermittlung: Je nach Tarif ergaben sich z.T. verschiedene, unterjährige Arbeitspreise. Lag der Arbeitspreis unter dem vom Gesetzgeber festgelegten Grenzpreis, erfolgte keine Entlastung. Strom: Ab 01. März 2023 kostete die Kilowattstunde Strom für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen maximal 40 Ct/kWh. Dieser Preis galt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauches; für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis berechnet. Eine Änderung der Prognose z. B. durch den Einbau einer Wärmepumpe war unterjährig möglich. Gas: Ab 01. März
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Stromzählerwechsel 2024

Die Mitarbeiter der Stadtwerke Bretten sind unterwegs, um den Austausch von Stromzählern vorzunehmen. Stromzähler unterliegen dem deutschen Eichgesetz. Daher müssen sie turnusmäßig gewechselt werden. Gewechselt werden ausschließlich Stromzähler der Stadtwerke Bretten. Dem Verbraucher entstehen durch den Zählerwechsel keine Kosten. Die Stadtwerke Bretten bitten darum, den Bereich des Zählers zugänglich zu halten, so dass der Zählerwechsel mühelos und schnell erfolgen kann. Der Austausch wird von Mitarbeitern der Stadtwerke Bretten und der beauftragten Firma FKD GmbH vorgenommen. Die Monteure tragen einen Dienstausweis bei sich, mit dem sie sich Kunden gegenüber ausweisen und legitimieren können. Bei Fragen zum Zählerwechsel erreichen Sie das Kundencenter
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Ausgezeichnet mit dem Unternehmensaward der DHBW

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg – Stuttgart, Campus Horb vergab am 10.11.2023 im Rahmen der Bachlorfeier des StudiengangesMaschinenbau – Versorgungs- und Energiemanagement (VEM) den Unternehmensaward an Herrn Torsten Barth, Bereichsleiter Netzbau/-betrieb. Ausschlaggeben waren die Leistungen von Herrn Niklas Vogler, der sein dreijähriges Studium mit der Kurs-Bestnote als Bachelor of Engineering (B. Eng.) abschloss. v. l. n. r.: Torsten Barth, Niklas Vogler, Stefan Kleck, Geschäftsführer der SWB  
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Vorabinformation zum Wechsel Ihres Stromzählers

Bereits seit 2016 gilt für alle Stromkunden das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer modernen Messeinrichtung (mmE) ausgestattet werden. Das ist ein elektronischer Stromzähler, der Ihren Verbrauch digital erfasst und über ein Display anzeigt. Deshalb werden wir im Laufe des Jahres 2024 Ihren Stromzähler gegen eine moderne Messeinrichtung austauschen. Dieser Wechsel wird von unserem Partnerunternehmen der Firma FKD GmbH (Gutenbergstraße 7a, 76761 Rülzheim) durchgeführt. Die FKD GmbH meldet sich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Zählerwechsel bei Ihnen. Wichtig: Diese Pressemitteilung ist eine Vorinformation für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern,
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Stadtwerke-Azubis im Europapark

Am 16.September 2023 haben wir, die Azubis der Stadtwerke Bretten gemeinsam mit unseren Ausbildern einen Ausflug in den Europapark gemacht. 7.15 Uhr: Treffpunkt bei den Stadtwerken. Gemeinsam haben wir uns auf den Weg nach Rust gemacht. Pünktlich zur Parkeröffnung sind wir um 9:00 Uhr angekommen. Zu Beginn fuhren wir mit der höchsten und schnellsten Achterbahn des gesamten Parks, der „Silver Star“. Bei 130 km/h waren wir nach der 4-minütigen Fahrt hellwach, was das Bild, dass während der Achterbahn geschossen wurde, sehr gut zeigt. Danach gab es erstmal ein kleines Frühstück zur Stärkung. Weiter ging es mit der Schweizer Bobbahn, mit
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Energiepreisbremsen kommen

Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben. Hier finden Sie alle Informationen der Bundesregierung zum Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme.  
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Grundversorgermitteilung für Bretten und Ortsteile

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gem. § 36 Abs. 2 EnWG zum 01.07.2021 verpflichtet, für ihre Netze die Grundversorger Strom und Gas im Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre festzustellen, der zuständigen Behörde mitzuteilen und im Internet zu veröffentlichen. Grundversorgermitteilung 2021
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